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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ der Gemeinde Drebach gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ der Gemeinde Drebach gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ der Gemeinde Drebach gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Drebach hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“, Fassung vom 06.11.2023, einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 140/12 und 140/13 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 140/11 der Gemarkung Drebach. Die Ergänzungsfläche befindet sich an der Hauptstraße Drebach auf eine Freifläche zwischen Hauptstraße 25 und Hauptstraße 31.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § BauGB.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.01.2024 bis 19.02.2024 in der Gemeindeverwaltung Drebach im OT Scharfenstein, August-Bebel-Straße 25 B in 09430 Drebach, Sekretariat, während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus:

 

Montag                09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag              09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                 09:00 – 12:00 Uhr

 

Weiterhin sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

einsehbar.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an:

info@gemeinde-drebach.de

oder schriftlich bei der Gemeinde während der Sprechzeiten vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der oben genannten Auslegungsfrist.

Die Gemeinde prüft fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Anlagen:

01_Deckblatt

02_Teil A+B Plan Ergänzungssatzung_2023.11.06

03_Teil C – Begründung

04_Anlage 1 Abgrenzungslinie zum Außenbereich

05_Anlage 2 Ehemalige Bebauung

06_Anlage 3 ALKIS-Gesamt, Geoportal Sachsenatlas

07_Anlage 4 Satzungsgrenze, mögliche Bebauung

08_Anlage 5 Satzungsbereich in Ortslage

09_Anlage 6 Einodnung in Landschaftsbild

10_Anlage 7 Antrag auf Ausgliederung

 

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