Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden ab dem 1. Mai 2025 digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweise, Reisepässe) genutzt.
In Ausnahmefällen werden bis 31.07.2025 übergangsweise noch papiergebundene Lichtbilder akzeptiert.
Die Gemeinde Drebach bietet die Lichtbilderfassung in den Räumlichkeiten der Behörde an.
Die Bundesdruckerei kann jedoch eine Lieferung des Bildaufnahmesystems an die Gemeinde Drebach bis Mai 2025 nicht garantieren.
Es ist ebenfalls eine Erstellung außerhalb der Behörde durch einen Dienstleister (z. B. Drogeriemarkt dm in Zschopau oder Fotografinnen/Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde möglich.
Die Gebühr für ein Dokument ist gemäß den Regelungen der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes, der Verordnung über Gebühren für Personalausweis bzw. der Aufenthaltsverordnung ab 01. Mai 2025 um 6 Euro anzuheben, wenn das Lichtbild durch die Behörde gefertigt wird.