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Vorhaben „Abriss ehemalige Breitfeldfabrik in Venusberg“ – Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023, (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023), Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Vorhaben „Abriss ehemalige Breitfeldfabrik in Venusberg“ – Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023, (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023), Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Vorhaben „Abriss ehemalige Breitfeldfabrik in Venusberg“ – Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023, (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023), Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Die Gemeinde Drebach hat eine Zuwendung zum Abbruch einer ehemaligen Fabrik in Venusberg beantragt. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung. Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten des beabsichtigten Auftrages hiermit öffentlich bekanntgegeben.

 

Der Zuwendungszweck und die Bestandteile des Vorhabens sind wie folgt festgelegt:

Rückbau und Flächenentsiegelung/Renaturierung der ehemaligen Breitfeldfabrik in Drebach OT Venusberg, Mittelgasse 3

Art und Umfang der Leistungen: Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Renaturierung

 

Das Vorhaben befindet sich im

LEADER-GEBIET: Zwönitztal-Greifensteinregion

Landkreis: Erzgebirgskreis

Gemeinde: Drebach

Ortsteil: Venusberg

 

Die bauliche Umsetzung ist 2025/2026 vorgesehen.

 

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinde Drebach

August-Bebel-Straße 25 B

09430 Drebach

 

Kontaktdaten:

Telefon: 03725/70740

E-Mail: info@gemeinde-drebach.de

 

Interessensbekundungen können bis zum 06.10.2025 eingereicht werden.

 

Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Verfahren nach Vergabeordnung handelt. Es erfolgt keine Kostenerstattung.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

 

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