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Vorhaben „Abenteuerspielplatz Scharfenstein“ – Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023, (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023), Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Vorhaben „Abenteuerspielplatz Scharfenstein“ – Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023, (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023), Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Vorhaben „Abenteuerspielplatz Scharfenstein“ – Förderung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023, (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023), Vergabe von Bauleistungen vorgesehen

Die Gemeinde Drebach hat eine Zuwendung zum Bau eines Abenteuerspielplatzes am Bahnhof Scharfenstein erhalten. Die Schätzung des Auftragswertes liegt unterhalb des Schwellenwertes der Vergabeverordnung zur EU-weiten Ausschreibung. Zur Wahrung der Binnenmarktregeln werden die Eckdaten des beabsichtigten Auftrages hiermit öffentlich bekanntgegeben.

 

Der Zuwendungszweck und die Bestandteile des Vorhabens sind wie folgt festgelegt:

Neugestaltung eines Abenteuerspielplatzes am Bahnhof Scharfenstein, Bahnhofstraße 45, mit hochwertigen Spielgerätekombinationen sowie mit einem großen Graffiti als Gestaltungselement

Art und Umfang der Leistungen: Garten- und Landschaftsbau, Herstellung und Aufbau von Spielgeräten

 

Das Vorhaben befindet sich im

LEADER-GEBIET: Zwönitztal-Greifensteinregion

Landkreis: Erzgebirgskreis

Gemeinde: Drebach

Ortsteil: Scharfenstein

 

Die bauliche Umsetzung ist 2025/2026 vorgesehen.

 

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinde Drebach

August-Bebel-Straße 25 B

09430 Drebach

 

Kontaktdaten:

Telefon: 03725/70740

E-Mail:info@gemeinde-drebach.de

 

Interessensbekundungen können bis zum 06.10.2025 eingereicht werden.

 

Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein förmliches Verfahren nach Vergabeordnung handelt. Es erfolgt keine Kostenerstattung.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

 

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