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Pflichtumtausch Führerscheine

Pflichtumtausch Führerscheine

Pflichtumtausch Führerscheine

Die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises ist derzeit mit dem Umtausch alter Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine befasst. Betroffen sind aktuell die Geburtsjahrgänge

  • 1953 bis 1958 (Frist bis 09.02.2022)
  • 1959 bis 1964 (Frist bis 19.01.2023)

Die Antragsformulare erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt und hier zum Download:

Antrag Umst-Fahrerlaubnis 2021

Antrag_Umstellung_Jahrgaenge_1959_1964

Weiterführende Informationen:

https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde

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