Die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises ist derzeit mit dem Umtausch alter Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine befasst. Betroffen sind aktuell die Geburtsjahrgänge
- 1953 bis 1958 (Frist bis 09.02.2022)
- 1959 bis 1964 (Frist bis 19.01.2023)
Die Antragsformulare erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt und hier zum Download:
Antrag Umst-Fahrerlaubnis 2021
Antrag_Umstellung_Jahrgaenge_1959_1964
Weiterführende Informationen:
https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde